Patrick Meinhardt - FDP-Bundestagsabgeordneter für Mittelbaden

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Freitag, 18. Mai 2012

22.08.2011

MEINHARDT: Keine Schnellschüsse bei der Absetzbarkeit von Erststudium und Ausbildung

zum Herunterladen: 110822_Keine_Schnellschuesse_bei_Absetzbarkeit_von_Studienkosten.pdf (79,00 KB)

Zu Äußerungen von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zum Urteil des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Absetzbarkeit von Studien- und Ausbildungskosten erklärt der bildungspolitische Sprecher der FDP im Deutschen Bundestag, Patrick MEINHARDT:
Der Bundesfinanzminister soll bitte keine Schnellschüsse in seiner Interpretation des Urteils durchführen. Wir brauchen eine sorgsame Prüfung, das genaue Zahlenmaterial muss durch das Finanzministerium verbindlich auf den Tisch. Und genau dann werden wir in der Koalition eine gemeinsame Linie festlegen. Diese wird definitiv nicht einseitig durch das Finanzministerium vorgegeben. Hier darf mit einer vorzeitigen und einseitigen Festlegung auf eine Änderung des Einkommenssteuergesetzes nichts durch eine restriktiven Anwendung übers Knie gebrochen werden.
Es ist ein gutes Zeichen, wenn der Minister die Verfügung eines Nichtanwendungserlasses ausschließt. Dieses wäre die schlechteste Vorgehensweise, mit der das Urteil in seiner Substanz ausgehebelt werden würde.
Ich halte es für eine positive Entscheidung des Bundesfinanzhofes, die Kosten für das Erststudium und Ausbildung grundsätzlich absetzbar zu machen. Damit hat der Finanzhof der gesellschaftspolitisch notwendigen Diskussion über neue Finanzierungswege in der Bildung gehörig Geschwindigkeit verliehen. Wenn es wirklich um eine Milliarde Euro geht, dann sollten wir nicht aus fiskalischer Sicht von einer Mehrbelastung des Haushaltes sprechen, sondern in erster Linie von einer gerechteren Gestaltung des Steuerrechts im Sinne des Aufstiegs durch Bildung.


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