30.07.2010
Meinhardt: Lehrerbenachteiligung im Steuersystem wieder aufgehoben
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Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die steuerliche Absetzbarkeit des Arbeitszimmers rückwirkend zum Jahr 2007 wiederzu ermöglichen, äußert sich der bildungspolitische Sprecher der FDP -Bundestagsfraktion Patrick Meinhardt:
Für die über 800 000 Lehrerinnen und Lehrer ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine gute Botschaft.
Es kann nicht sein, dass Lehrer in ihren Schulen keinen ausreichenden Arbeitsplatz in den Lehrerzimmern zur Verfügung haben, gleichzeitig aber ein Arbeitszimmer zu Hause nicht steuerlich anerkannt wird.
Diese auch bildungspolitische Fehlentscheidung der Großen Koalition ist jetzt höchstrichterlich korrigiert worden. Damit ist eine zusätzliche Benachteiligung von Lehrern aus dem Jahre 2007 rückwirkend aufgehoben worden.
